Statuten
Quartierverein Kornquader / Ober Freifeld

  1. Name und Zweck
    Art. 1
    Unter dem Namen " Quartierverein Kornquader / Ober Freifeld " besteht mit Sitz in Chur ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizer Zivilgesetzbuches.

    Art. 2
    Der Quartierverein Kornquader / Ober Freifeld bezweckt die Erhaltung und Förderung des Wohn - und Lebensqualität in seinem Einzugsgebiet, wie auch das gesellige Zusammensein / Kennenlernen im Quartier.

     2. Mitgliedschaft

        Art. 3
     
  Die Mitgliedschaft besteht aus Eigentümern, Mietern und Vermietern unseres Quartiers. Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung
        des Jahresbetrages erworben.
        Bei Nichtbezahlen des Jahresbetrages bis 30 Tage nach der 1. Mahnung, erlischt die Mitgliedschaft automatisch. 


     3. Organisation

        Art. 4
     
  Die Generalversammmlung findet jährlich statt, in der Regel im ersten, oder zweiten Quartal. Die Einladung und die Traktandenliste
        werden mindestens 14 Tage im Voraus zugestellt.

        Anträge von Mitgliedern zuhanden der Generalversammlung sind dem Präsidenten mindestens 7 Tage vor der Generalversammlung 
        schriftlich oder Mail mitzuteilen.

        Die Rechnung ist auf den 31. Dezember abzuschliessen.

 

        Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
        a) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
        b) Abnahme des Protokolls der letzten GV, Jahresbericht des Präsidenten, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
        c) Genehmigung des Budgets.
        d) Festsetzung des Jahresbeitrages.
        e) Revision der Statuten / Anpassung der Statuten.
        f) Anträge der Mitglieder und des Vorstandes.

        Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder sind berechtigt, die Einberufung einer ausserordentlichen GV zu verlangen.

     4. Der Vorstand
        Der Vorstand besteht aus 3 - 7 Mitgliedern und nach Möglichkeit eine ungerade Anzahl. Der Präsident wird von der GV bestimmt,
        während der Vorstand sich im Übrigen selber konstituiert. Der Präsident, bei dessen Abwesenheit der Vize, und ein anderes 
        Vorstandsmitglied führen die rechtsverbindliche Unterschrift für den Vorstand.
         

        Der Vorstand und die Revision werden jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.